Wer hat Anspruch auf Kindertagespflege?
Auszug aus § 24 SGB VIII Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtung und in Kindertagespflege
Jedes Kind das das erste Jahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagepflege zu fördern.
Ein Kind, das daserste Lebensjahr vollendethat, hat bis zurVollendung des dritten LebensjahresAnspruchauf frühkindliche Förderungin einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
Auszug aus § 22 SGB VIII
Grundsätze der Förderung
DerFörderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuungdes Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen.
Die Kindertagespflege bezeichnet die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern bei einer Kindertagespflegeperson .Die Kindertagespflege ist im U3-Bereich ein zu Kindertageseinrichtungen gleichrangiges Betreuungsangebot mit dem Bildungsauftrag der Kinder- und Jugendhilfe.